Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und von den Vertragsparteien zur Kenntnis genommen.

§ 1 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots mit dessen (zuletzt) vereinbarten Inhalt.
Die geschuldete Tätigkeit und Herstellung von Werken ergibt sich aus dem Angebot im Sinne des Absatz 1.

§ 2 Preis und Zahlung
Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus dem Angebot, soweit in der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Er wird fällig mit Abnahme des Werkes, eine Stundung für bis zu sieben Tage bleibt möglich. Eine Stundung und ihr Ende ergibt sich aus der Rechnung. Die Zahlung erfolgt auf dem Wege der Banküberweisung an das sich aus der Rechnung ergebende Zahlungsziel.

Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten. Teilwerke ergeben sich aus dem Angebot im Sinne des § 1 Abs.1. Der Besteller kommt in Verzug, wenn der vollständige Betrag nicht mit Ablauf der Zahlungsfrist dem vereinbarten Zahlungsziel gutgeschrieben ist. Ab Verzugseintritt ist der Betrag mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. § 288 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Die Zahlungsfrist errechnet sich aus der Rechnung.

$3 Gewährleistung
Dem Besteller stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  1. Nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
  2. nach § 637 BGB den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
  3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag zurücktreten oder nach §638 BGB die Vergütung mindern und nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


4 Lieferungs- und Montagearbeiten
Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei einfachen Arbeiten wie Anlieferung kleinster Gegenstände oder bloßen Montagearbeiten bilden die An- und Abfahrtskosten die Rechengrundlage.

§ 5 Beratungskosten

Hat der Besteller nach verbindlicher Annahme des Angebots Änderungswünsche, behält sich der Unternehmer vor, ab der insgesamt dritten Angebotserstellung, die weiteren Änderungswünsche nur nach Zahlung des Mehraufwandes zu berücksichtigen.

6 Rechnung
Die Rechnung bildet die Zahlungsgrundlage.
Die Rechnungslegung erfolgt in Textform. Der Versand der Rechnung per E-mail steht der Textform gleich. Ist das Werk in Teilen abzunehmen, erfolgt eine Rechnungsstellung über die Teilwerke (Teilrechnung). Die Schlussrechnung erfolgt einheitlich mit dem letzten Teilbetrag.
Eine Rechnung per E-mail gilt spätestens an dem nächsten Werktag als zugegangen.

7 Gerichtsstand
Für Klagen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind die Gerichte in Bonn zuständig.

Addresse

Social Media